• Seit dem 01.07.2022 können psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein. Zwingende Voraussetzung für den Start einer psychotherapeutischen Unterstützung ist das Vorliegen einer ärztlichen Anordnung - diese kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausstellen.

Allgemeines